Unterstützung der betreuten Familien bei der Bewältigung des Alltags in Form von aufsuchender Hilfe, Verbesserung der Entwicklungsbedingungen der Kinder durch Beratung der Sorgeberechtigten, Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe, Altersgemäße und stärkende Freizeitbeschäftigung, Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven, Kooperation mit Ämtern und Behörden im Interesse der betreuten Familie, Mitwirken im Hilfeplanprozess, Selbstständiges Arbeiten und Übernahme von Verantwortung, Ausübung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII, Dokumentation, Berichtswesen und Qualitätssicherung, Teilnahme an Teamberatungen und Supervision