Akquise, Überprüfung und Qualifizierung von Pflegefamilien und Bereitschaftspflegeeltern, Vermittlung von Kindern in Dauer-, Bereitschafts- und Kurzzeitpflege, Begleitung und Betreuung von Pflegeverhältnissen, verantwortliche Steuerung des Hilfeplanverfahrens bei einer auf Dauer angelegten Hilfe, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, Wahrnehmung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII, enge Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst, den Vormündern, Ärzten, Therapeuten, Beratungsstellen usw., Fach- und Freizeitangebote für Pflegefamilien auch in Form von Reisen mit Übernachtung vorbereiten und begleiten