Ganzheitliche Personalbetreuung der Beschäftigten vom Onboarding bis zum Ausscheiden (u. a. Einstellung, Bewertung von Arbeitsplätzen und Eingruppierung, Stufenfestsetzung, Höhergruppierung, Verbeamtung, Beförderung etc.), Beratung der Beschäftigten und Führungskräfte zu allen Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis (z. B. Probezeit, Teilzeit, Elternzeit, Beurlaubung, Entwicklungsmöglichkeiten u. v. m.), Kommunikation mit der Gleichstellungsbeauftragten und den Interessenvertretungen, Bearbeitung (eigenständig) von Personaleinzelfällen bei Schwierigkeiten / Störungen im Beschäftigungsverhältnis (z. B. Pflichtverletzungen, Erkrankungen etc.) und Mitwirkung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, Schnittstelle zum Bundesverwaltungsamt im Rahmen der Bezügeabrechnung, Mitwirkung bei der Entwicklung, Konzeptionierung und Einführung neuer personalrechtlicher und personalwirtschaftlicher Ansätze