Vermittlung, Einleitung, Begleitung und Beendigung von Leistungen der Jugendhilfe, ggf. für Geflüchtete, die sich ohne Personensorgeberechtigte im Landkreis München aufhalten, Durchführung der Hilfeplanverfahren für Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen gemäß § 8 SGB VIII, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und des Umgangsrechts, Eigenverantwortliche Mitwirkung in familiengerichtlichen und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren, Je nach Einsatzbereich Alterseinschätzung und Inobhutnahme von unbegleiteten Minder-jährigen Geflüchteten sowie Beratung und Unterstützung bei Familienzusammenführungen und ggf. Rückführungen ins Heimatland, Netzwerkarbeit im Zuständigkeitsbereich