Planung und Koordination der bewilligten Leistungen und Sicherstellung deren Umsetzung, Aufbau einer tragfähigen Beziehung zu den Menschen mit Unterstützungsbedarf, personenzentrierte Arbeit gemäß den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes und Qualifizierung der Leistungsberechtigten zur Erreichung ihrer Ziele, Förderung der Teilhabe der Menschen in die Gesellschaft und somit den Sozialraum und Unterstützung der Entwicklung von mehr Selbstständigkeit bis hin zu Unabhängigkeit von Hilfsangeboten, Zusammenarbeit mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuer*innen, Leistungsträgern und anderen Kooperationspartner*innen, Organisation und Durchführung von Gruppenangeboten, Gestaltung von Krisen- und Konfliktmanagement lösungsorientiert, zielgerichtete Pflege der Verlaufsdokumentation der psychosozialen Arbeit gemäß standardisierter Vorgaben, Fachaufsicht gegenüber den Mitarbeiter/innen im Fachbereich, Fachliche Koordination des Fachbereichs mit dem Fokus auf die personenzentrierte Arbeit gemäß BTHG, Regelmäßige Abstimmung zum fachlichen Prozess mit der Regionalleitung