Ambulante Hilfen des SGB VIII, überwiegend nach §§ 30 und 31 SGB VIII, Betreuung und Begleitung von Familien, Kindern und Jugendlichen bei der Alltagsbewältigung, der Klärung familiärer Probleme und der Überwindung von Krisen, Unterstützung bei Erziehungsfragen und der persönlichen Entwicklung, Sicherung des Kindeswohls im Rahmen des § 8a SGB VIII, Erstellung von Berichten für das Hilfeplanverfahren, Begleitung zu Terminen bei Ärzt:innen, Schulen, Kindertagesstätten, Schuldnerberatung und anderen Behörden (je nach Bedarf)