Ausübung der Funktion der Gleichstellungsbeauftragten gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG, § 18a FrFG LSA und § 78 KVG LSA sowie Hauptsatzung Stadt Merseburg, Überprüfung der Maßnahmen und Entscheidungen der Dienststelle bei personellen, organisatorischen und fachlichen Angelegenheiten der Verwaltung auf deren unmittelbare Auswirkungen, Selbstständige Erarbeitung, Durchführung und Abrechnung von Konzepten und Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung, Fördermittel-Akquise, -bearbeitung, -umsetzung und -abrechnung, Ansprechpartner/in für Entgegennahme von Anzeigen zu sexuellen Belästigungen oder häuslicher Gewalt, Beratung der Betroffenen und Einbeziehung von Hilfsangeboten, Anzeigepflicht bei Kenntnisnahme von Straftaten oder Rechtsvergehen, Beratung und Vermittlung bei Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung und Beantragung von Sozialleistungen, Beratung der Behördenleitung sowie von Vereinen und Verbänden, Beschwerdestelle gemäß § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), Mitarbeit in Arbeitsgruppen bei Ministerien, Behörden und sonstigen Gremien, Selbstständige Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Mitwirkung bei Stellenausschreibungen und dem Bewerbungsverfahren