Verwaltungsaufgaben nach den Bestimmungen des Bundes- und Landesnaturschutzgesetzes, den danach erlassenen Verordnungen sowie der Landschaftspläne, Durchführung von Verwaltungsverfahren mit Prüfung von Anträgen auf Ausnahme und Befreiung von den natur- und landschaftsrechtlichen Verbotstatbeständen, Festsetzung von Nebenbestimmungen und Kompensationsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Fachkolleg*innen, Durchführung von ordnungsrechtlichen Verfahren nach den natur- und landschaftsrechtlichen Bestimmungen, Schriftführung des Naturschutzbeirates und dessen Geschäftsführung, Erstellung von Mitteilungs- und Beschlussvorlagen für Naturschutzbeirat und politische Gremien, Bearbeitung von Vorgängen und Stellungnahmen zu Anfragen und Anträgen aus der Politik sowie der Bevölkerung, Haushaltsrechtliche Angelegenheiten, Mitarbeit bei der Antragstellung, Verwendung und Abrechnung von Fördermitteln, Information und Beratung von Bürger*innen und Antragsstellenden zum Natur- und Landschaftsschutz