Unterstützen bei der psychologischen und psychotherapeutischen Diagnostik, Behandlung und Einleitung von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen, Verhaltensstörungen, Suchterkrankungen, geistigen Behinderungen mit Verhaltensstörungen, Lern- und Leistungsdefiziten, Feststellen einer seelischen Erkrankung und/oder geistigen Behinderung bei Kindern und Jugendlichen einschließlich der Beurteilung der Eigen- und Fremdgefährdung, Beratung von Eltern, Bezugspersonen und Fachkräften hinsichtlich der Einschränkungen an der Teilhabe im gesellschaftlichen Leben, Teilnahme an Vernetzungsaufgaben im Gesundheits-, Jugendhilfe- und Schulbereich, Einleitung, Betreuung und Begutachtung von psychotherapeutischen Maßnahmen nach dem KJHG und dem BTHG, Einleiten von externen Hilfen in Kooperation mit anderen Ämtern, Kliniken, Institutionen, Ärzten, Therapeuten und freien Trägern