Beratung und Betreuung von Hilfesuchenden, Individuelle Feststellung des Unterstützungsbedarfs von Hilfesuchenden durch Gespräche, Beratung zur Bewältigung der individuellen Problemlage, Rechtliche Beratung, Pflegefachliche Beratung und Unterstützung, Sozialpädagogische Beratung und Betreuung, Sozialpädagogische Stellungnahmen für die Leistungsbereiche des Amtes für Soziales, Hilfebedarfsfeststellung im Rahmen der ambulanten und teilstationären Hilfe zur Pflege, Terminabsprache mit antragsstellenden Personen und Angehörigen, Prüfung und Auswertung von vorhandenen Unterlagen zur Lebenssituation, Hausbesuch und Feststellung des Pflegebedarfs, Überprüfung und Analyse von Unterlagen des Pflegedienstes, Abschluss der Pflegebedarfsermittlung durch Erstellung einer IAP und eines Modulbogens, Vergleich des Modulbogens mit dem vom Pflegedienst angemeldeten Pflegeumfang