Aufnahmeverfahren federführend begleiten, Entwicklung, Kontrolle und Interventionen bzgl. aller Handlungsabläufe (z.B. Perspektiven der Kinder und Jugendlichen, Abklärungen bzgl. Schule, Ausbildung, Gesundheit, usw.), Hauptansprechpartner für Sorgeberechtigte, Jugendamt und andere Beteiligte, Sicherstellung aller organisatorischen Belange, Verwaltung: Dienstplan aufstellen, Teilnahme an Besprechungen usw., Betreuung und Begleitung der Fahrten mit den Kindern und Jugendlichen zu Ärzten, Behörden und Freizeitmaßnahmen, Ggf. zusätzlich stellvertretende Einrichtungsleitung der vier Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen der Waisenhausstiftung