sämtliche Tätigkeiten, die im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz vorgesehen sind, Übernahme der Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess, Delegation und Subdelegation an die pflegerischen Assistenzberufe lt. GuKG sowie der medizinisch-pflegerischen Assistenzberufe, Umsetzung der Anforderungen des jeweiligen Fachbereichs mit dem höchsten Maß an Patientensicherheit, Management komplexer Pflegesituationen, vorausschauende Planung, exzellente Patientenbeobachtung und Interpretation von Zeichen und Symptomen, Anleitung, Begleitung und Beurteilung von Auszubildenden, Pflege qualitätsorientiert und in Kooperation mit anderen Berufsgruppen durchführen, ethisches, evidenz- und forschungsbasiertes Handeln