Identifizieren, Analysieren, Beurteilen und Dokumentieren von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren, Vorbereitung, Gestaltung und Aufrechterhaltung sicherheitstechnischer Arbeitssysteme, Beratung der Führungskräfte u.a. bei der Gestaltung von Arbeitsstätten, Integration von Arbeits- und Sicherheitsschutz in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation und in die Unternehmensführung, Ausübung der Funktion als Brandschutzbeauftragter, Unterstützung bei der Erstellung von Arbeitsplatz- und Gefährdungsbeurteilungen, Kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit im Gesamtbetrieb, Erstellung und Umsetzung von Betriebsanweisungen sowie von sicherheitsrelevanten Schulungen und Unterweisungen, Enge Zusammenarbeit mit Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträgern, Organisation, Durchführung, Dokumentation und Nachbereitung von Arbeitsschutzausschusssitzungen