Beratung, Begleitung und Betreuung straffällig gewordener junger Menschen sowie deren Eltern, Erstellung einer Anamnese, Erarbeitung einer gutachterlichen Stellungnahme und eines pädagogischen Vorschlags zur Beendigung des Verfahrens, Einteilung und Überwachung von Weisungen/Auflagen, Proaktive Kooperation innerhalb des Haus des Jugendrechts und mit externen Partnern