eigenverantwortliche Führung von Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften für Minderjährige in Ausübung der durch das Jugendamt übertragenen Obliegenheiten gemäß § 55 Abs. 2 SGB VIII, gesetzliche Vertretung in Personensorgeangelegenheiten sowie Vermögenssorge, Sicherung der Existenz und der Erziehung des Mündels (z. B. Unterbringung, Schule, Beruf, erforderliche Hilfen, therapeutische Maßnahmen) sowie die Wahrnehmung der Interessen im Bereich des privaten und öffentlichen Rechts, Kontakte mit Eltern/Herkunftsfamilien, Einrichtungen, Pflegefamilien und/oder Dienststellen des Jugendamtes und anderen Institutionen, rechtliche Vertretung des Mündels in Kindschafts- und Familienangelegenheiten sowie Wahrung seiner diesbezüglichen Interessen und Zusammenarbeit mit Gerichten (beispielsweise schriftliche Stellungnahmen, persönliche Teilnahme an Verhandlungen), regelmäßiger persönlicher Umgang mit Mündeln/Pfleglingen