personelle, organisatorische und fachliche Leitungsverantwortung, Gesamtverantwortung für die Vertragsgestaltung mit Trägern der freien Jugendhilfe, Qualitätssicherung und -entwicklung, Fachaufsicht Kindertagesstätten, Betriebserlaubnisverfahren der städtischen Kindertageseinrichtungen, eigenverantwortliche Vorbereitung von Rechtsmitteln, bspw. Widerspruchs- und Klageverfahren, Verantwortung für alle Planungsvorlagen in den Bereichen der Jugendarbeit, Kindertagesstätten, Spielräume, bspw. Kinderspielplätze, Skaterparks, Sozialplanung gemäß politischen Beschlüssen, inkl. Aufarbeitung für die Politik sowie den örtlichen Träger, eigenständige Erstellung von Beschlussvorlagen, Vorbereitung und Teilnahme von bzw. an Sitzungen der politischen Gremien