Gesamtplanungs- und Teilhabeplanverfahren zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX)., Anwendung standardisierter Verfahren zur ICF-basierten Bedarfs- und Leistungsfeststellung., Feststellung der individuell zu erbringenden Hilfen und Leistungen., Anwendung eines Bedarfsermittlungsverfahrens zur Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation von Leistungen der Eingliederungshilfe., Ermittlung der verfügbaren Sozialraumressourcen., Auswahl der Institutionen zur Leistungserbringung unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes der Klientinnen und Klienten., Information und Beratung von Anspruchsberechtigten und deren gesetzlicher Vertretung sowie Institutionen., Pflege der internen und externen Kooperation, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit.