Sie beraten die studentische Abteilung und deren Leitung in hochschulrechtlichen Fragen. Dazu zählen alle Rechtsthemen rund um Studienbewerbung, Zulassung und Immatrikulation sowie Prüfungen. Insbesondere beraten Sie die Studiengänge, die Hochschulleitung und die Gremien der Selbstverwaltung bei der Erstellung der Studien- und Prüfungsordnungen., Sie bearbeiten studentische Widerspruchsverfahren und bereiten Widerspruchsbescheide vor., Sie wirken bei der Überarbeitung der bestehenden Satzungen im Bereich Zulassung, Immatrikulation und Studium mit und sorgen dabei insbesondere für Rechtsvereinfachung., Sie übernehmen die redaktionelle Kontrolle dieser Satzungen und koordinieren das Normsetzungsverfahren., Sie arbeiten Verträge aus, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von Forschungsprojekten., Sie unterstützen die Fachabteilungen bei der juristischen Klärung von Grundsatzfragen, bearbeiten hochschulrechtliche Fragestellungen und beraten die Hochschulmitglieder.