Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, Sicherstellung der Antragsweiterleitung, Diagnostik der Teilhabeeinträchtigung gem. § 35a SGB VIII, Planung und Erarbeitung von Hilfsangeboten, Steuerung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Durchführung der Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII, Erarbeitung eines Teilhabeplans und Durchführung der Teilhabeplankonferenz, Enge Zusammenarbeit mit der AG 51.3 - Allgemeiner Sozialer Dienst, Mitwirkung im Bereitschaftsdienst zum Kinderschutz, Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Schnittstellenarbeit und Kooperation mit anderen Rehabilitationsträgern, Umsetzung des Teilhabeverfahrensberichts