Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und des individuellen Bedarfs nach dem Leistungsrecht der Eingliederungshilfe nach SGB IX für Menschen mit wesentlicher Behinderung, ganzheitliche Sachbearbeitung der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX sowie der Hilfe zur Pflege, der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Beratung der Leistungsberechtigten und deren Angehörige, Entscheidungen über die Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe sowie der gleichzeitig erforderlichen Hilfen, Prüfung vorrangiger Ansprüche, Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern und sonstigen beteiligten Stellen, Erlass der Verwaltungsakte, Geltendmachung von Kostenersatzansprüchen und Rückforderungen