Aufgaben nach dem Titel II Stehendes Gewerbe und dem Heilpraktikergesetz, Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu gewerberechtlichen Angelegenheiten, Entgegennahme, Prüfung und Bestätigung von Gewerbemeldungen, Bewertung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit und der weiteren Erlaubnisvoraussetzungen, Anforderung von Stellungnahmen von Fachbehörden und rechtssichere Bewertung der Notwendigkeit beschränkender Anordnungen, Erteilung beantragter Erlaubnisse sowie im Einzelfall Verfügung von Nebenbestimmungen zur Sicherstellung der gesetzlichen Voraussetzungen, Erhebung von Verwaltungskosten nach den entsprechenden Kostengesetzen und -verordnungen, Wiederrufs- und Rücknahmeverfahren von Erlaubnissen, Verfahren zur Verhinderung von gewerblichen Tätigkeiten ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 15 Abs. 2 Gewerbeordnung, Durchführung von Aufsichtsmaßnahmen nach gewerberechtlichen Vorschriften, Bearbeitung von Widerspruchsverfahren, unterschriftsreife Erarbeitung von Stellungnahmen zu Klagen und Eilanträgen