Eigenverantwortliche Durchführung von ambulanten, erzieherischen Hilfen gem. §§ 27 ff. SGB VIII mit Eltern, Kindern und Jugendlichen, Unterstützung und Begleitung junger Menschen im Verselbständigungsprozess in der eigenen Wohnung, Regelmäßiger Austausch und Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Schulen und anderen Institutionen, Flexible Anpassung der Besuchstermine an den Tagesablauf der Familien