Kontrolle der ordnungsgemäßen Entrichtung der LKW-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen, Ausrücken im technisch hervorragend ausgerüsteten Fahrzeug, Ausleiten von Fahrzeugen im Verdachtsfall und Durchführung einer eingehenden Kontrolle, Erhebung der ausstehenden Maut vor Ort und Ergreifen von Maßnahmen, Erstellung von Kontrollberichten und -mitteilungen, Einzahlung des vor Ort vereinnahmten Geldes oder den Datentransfer für die weitere Ahndung des Verstoßes durch das BALM (Einleiten eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens), Durchführung von Kontrollen nach besonderen Rechtsgebieten, z.B. Einhaltung der Vorschriften zu den Abmessungen des LKW oder das Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Mitwirkung bei Test-/Pilotverfahren, Teilnahme an Dienstbesprechungen, Schulungen und ggf. Gerichtsterminen