Kontrolle der ordnungsgemäßen Entrichtung der LKW-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen, Nutzung eines technisch hervorragend ausgerüsteten Fahrzeugs, das mobile Kontrollen im mautpflichtigen Streckennetz ermöglicht, Ausleitung von Fahrzeugen im Verdachtsfall und Durchführung eingehender Kontrollen, Erhebung der ausstehenden Maut vor Ort und Ergreifung weitergehender Maßnahmen bei fehlender oder nicht korrekter Mautzahlung, Erstellung von Kontrollberichten und -mitteilungen, Einzahlung des vor Ort vereinnahmten Geldes oder Datentransfer für die weitere Ahndung des Verstoßes durch das BALM (Einleiten eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens), Durchführung von Kontrollen nach besonderen Rechtsgebieten, z.B. Einhaltung der Vorschriften zu den Abmessungen des LKW oder das Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Mitwirkung bei Test-/Pilotverfahren, Teilnahme an Dienstbesprechungen, Schulungen und ggf. Gerichtsterminen