Feststellung und laufende Überprüfung der Geeignetheit einer Tagespflegeperson und Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII, Fachaufsicht über die Kindertagespflegepersonen im Zuständigkeitsbereich, Information und Beratung von Eltern/Erziehungsberechtigten in allen Angelegenheiten der Kindertagespflege, Fachliche Beratung und Begleitung von Tagespflegepersonen in allen Angelegenheiten der Kindertagespflege, Implementierung von Konzepten in das Praxisfeld sowie deren kontinuierliche Weiterentwicklung, Passgenaue Vermittlung von Kindern in geeignete Kindertagespflegestellen, Sicherstellung eines regelmäßigen Austauschs mit und zwischen den Tagespflegepersonen, Vorbereitung und Durchführung von Netzwerktreffen mit delegierten Tagespflegepersonen, Werbung für und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Organisation, Begleitung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungen für Kindertagespflegepersonen, Mitwirkung bei der Bedarfsplanung Tagespflege, Vertretung in regionalen und überregionalen Arbeitskreisen/Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit mit den sonstigen Bereichen des Jugendamtes