Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren für Umspannwerke (im Wesentlichen nach BImSchG, aber auch als Planfeststellung möglich), Koordination der Erstellung der Antragsunterlagen, Vorbereitung von Antragskonferenzen, Scoping- und Erörterungsterminen in Zusammenarbeit mit den übergeordneten Projekten für Umspannwerks- oder Leitungsneubau, Moderation der Durchführung der Verfahren unter geschickter Einbindung aller Mitwirkenden: beteiligte Kolleg*innen anderer Unternehmensbereiche, beauftragte Planungsbüros und insbesondere zuständige Behörden, Koordinierung und Qualitätssicherung von umweltfachlichen und technischen Gutachten, Beauftragungen von Umweltfachplanungsleistungen und für die Genehmigung notwendiger anderweitiger Gutachten unter Berücksichtigung kaufmännischer Aspekte, Fachliche Entwicklung und Steuerung von Kompensationsmaßnahmen können Teil der Aufgabe sein