Allgemeines Beraten von jungen Menschen und ihren Familien., Einleiten und Begleiten von Hilfen nach den §§ 27 ff. Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII)., Beraten bei Trennung, Scheidung und Umgangsregelungen., Bearbeiten von Mitteilungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen., Kooperieren mit den Familien- und Vormundschaftsgerichten sowie mit Kindertagesstätten und Schulen., Zusammenarbeit mit sozialen Institutionen., Übernehmen von Budgetverantwortung innerhalb des Betreuungsbezirks und der Regionalen Arbeitsgruppe., Einleiten von Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer., Wahrnehmen von Gerichtsterminen., Teilnehmen an Supervisionen., Teilnehmen an der Rufbereitschaft im Wechsel mit den Kolleginnen und Kollegen der Abteilung.