Durchführung und Überwachung von Kleinreparaturen sowie Wartungsarbeiten, Störungen aufnehmen, besichtigen, selbst beseitigen (soweit möglich) und/oder sichern und zur Beseitigung durch externe Dienstleister weiterleiten, Austausch von Leuchtmitteln, Mitwirkung bei Um-/Ausbauten in den Liegenschaften, Regelmäßige Gebäude- sowie Außenanlagenbegehungen und -kontrollen, Ausübung der Verkehrssicherungspflichten, Überwachung und Kontrolle der beauftragten Firmen sowie der Reinigungs- und Schneeräumleistung der externen Dienstleister im Außenbereich, Funktionsprüfung der Gebäudeleittechnik u. a. gebäudetechnischer Ausrüstung, Regelmäßiges Sauberhalten der Liegenschaft, soweit nicht von Reinigungsdienst durchgeführt, Winterdienst, wenn der externe Dienstleister nicht oder nicht ordnungsgemäß Winterdienst durchführt, Unterstützung bei sonstigen Aufgaben in und um die zugewiesenen Liegenschaften