Betreuung von jungen Menschen und deren Familien nach einer Inobhutnahme, Verantwortung für 3 bis 5 Fälle, Aufklärung, Beratung und Durchführung eines Clearings in und für die Familien nach einer Inobhutnahme, Prüfung der Möglichkeit einer Rückführung und ggfalls eine Begleitung bei der Rückführung, Klärung des Hilfebedarfs der jungen Menschen und Begleitung in weitere Maßnahmen, Selbständige Erledigung administrativer Aufgaben für Betreute und Einrichtung, Zusammenarbeit mit Schutzstellen, Jugendämtern, Schulen, Therapeut*innen, Kliniken und diversen Fachstellen, Interne Kooperationen mit anderen hpkj-Einrichtungen, wie ambulante Erziehungshilfe, ambulante Krisenhilfe und (flexible) Wohngruppen, Mitarbeit an der konzeptionellen Entwicklung der Einrichtung