Gesamtverantwortung für die termin-, qualitäts- und kostengerechte Konzipierung von Photovoltaikprojekten bis zur Genehmigungsreife sowie die technische Gebietsprüfung und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Kontaktaufbau, Verhandlungen und Abschluss von Verträgen mit allen für die Umsetzung eines Energieparks erforderlichen Parteien, insbesondere mit Grundstückseigentümern, Pächtern, Bewirtschaftern, Kommunen und Behörden, Projektpräsentationen vor kommunalen Gremien und bei Eigentümer- oder Informationsveranstaltungen, Verhandlungen mit Behörden, Ermittlung von Genehmigungsvoraussetzungen, Prüfung und fachliche Begleitung der Aufstellung bzw. Änderung von kommunalen Bauleitplänen sowie Beantragung und Begleitung von Genehmigungsverfahren