Führungsaufgabe mit Fach-, Ressourcen- und Ergebnisverantwortung für die Schwerpunktthemen (Gefahrenabwehr, Arbeitssicherheit und Brandschutz, Sicherheit und Sicherheitsmanagement) sowie Budgetverantwortung, insbesondere Qualitätskontrolle und fachliche Steuerung, strategische Weiterentwicklung und Fortschreibung eines integrativen betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements und Implementierung sach- und aufgabengebietsspezifischer Managementsysteme (inklusive Verwaltungsanweisungen, Dienstanweisungen zur Organisation von Aufgaben- und Verantwortungsaufteilungen und -übertragungen, Handlungsempfehlungen etc.), Festlegung von Handlungsleitlinien, Prioritätensetzungen und Erstellen von Arbeitszielen für die Aufgabenerfüllung des Referates, Monitoring und Koordination der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsgebiet, Analyse der Arbeitsprozesse der im Referat angesiedelten Themen für die Universitätsleitung im Hinblick auf Ergebniserzielung, interner Organisation, sparsamem Umgang mit den Ressourcen unter Beachtung der rechtlichen Aspekte sowie deren fachlicher Beurteilung und Bewertung, Beratung, Führung, Personalentwicklung und fachliche Anleitung und Kontrolle der Mitarbeitenden des Referats in allen Fragen der Aufgabenstellung und -erfüllung, Verantwortung für die Koordinierung der Aufgabenbearbeitung, Schnittstellenmanagement nach innen und außen – Beratung, Unterstützung und Begleitung, fachliche Beratung und Unterstützung der Präsidentin oder des Präsidenten sowie fachliche Beratung, Unterstützung und Kontrolle der Leitungen der Organisationseinheiten, der örtlichen Brandschutzkräfte sowie der Technischen Abteilung bei der:, Einhaltung der HU-Brandschutzgrundsätze, der HU-Rahmenhausordnung sowie der HU-Rahmenbrandschutzordnung in der jeweils geltenden Fassung, Einweisung von Brandschutzkräften, regelmäßigen Aus- und Weiterbildung von Brandschutzkräften, Organisation, Veranlassung, Durchführung und Auswertung von Brandschutz- und Räumungs-/Evakuierungsübungen, Kontrolle der Gebäude, baulichen Anlagen oder Grundstücke im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes, Beurteilung von Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen sowie in und an Gebäuden, baulichen Anlagen oder Grundstücken, Erstellung, Aktualisierung und Bekanntmachung gebäudespezifischer Alarmpläne