Beratung von Familien in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten, Durchführung von Beratungen (einzeln oder zusammen) zum Sorgerecht, Umgangsrecht und den Bedürfnissen der Kinder; Erstellung von außergerichtlichen Umgangsvereinbarungen, Vermittlung von Umgangsanbahnungen und –begleitungen, Reaktion auf Kindeswohlgefährdung, Recherchen, Gefährdungseinschätzung vor Ort, Ergreifung und Durchführung der notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Kindes (ambulante Maßnahmen bis hin zu einer Inobhutnahme und Fremdunterbringung des betroffenen Kindes), Korrespondenz mit dem Familiengericht, Stellung von Anträgen und Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, Dokumentation, Teilnahme und Durchführung von Helferkonferenzen, Anleitung und Begleitung von ambulanten Hilfen und deren Fachkräften, einschließlich der Durchführung und Erstellung von Hilfeplänen, Prüfung und Empfehlung zur Einleitung von teilstationären und stationären Maßnahmen, Führung von Klärungsgesprächen, Prüfung des Sachverhalts, Berichterstattung ans Gericht, Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen gem. 42 SGB VIII, Förderung von gemeinsamen Wohnformen für Eltern mit Kindern gem. § 19 SGB VIII, Organisation und Abwicklung von vollstationären Jugendhilfemaßnahmen nach § 34 SGB VIII, Organisation, Begleitung und Abwicklung stationärer Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII, Vollstationäre Erziehungshilfen für junge Volljährige nach § 41 in Verbindung mit §34/35a SGB VIII