Sozialpädagogische Beratung von Familien und jungen Menschen sowie anderen an der Erziehung beteiligten Personen, Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern und Erschließung von Selbsthilfepotenzialen, Einleitung und Steuerung von einzelfallbezogenen Hilfen zur Erziehung und anderer Leistungen nach dem SGB VIII, Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII und angrenzender Vorschriften, Regelmäßige Wahrnehmung des bezirklichen Krisendienstes, Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht, Netzwerkarbeit und Mitwirkung an der Sozialraumorientierung, Biografiearbeit sozialpädagogische Diagnostik, Anleitung und Ausbildung von Studierenden und Praktikant*innen, Mitwirkung bei der Umsetzung und Weiterentwicklung fachlicher Standards des RSD, Unterstützung der Einzelfallarbeit im RSD bei besonders komplexen Problemlagen, Unterstützung der RSD-Sozialarbeiter*innen im Umgang mit Eltern/Sorgeberechtigten, Kindern und Jugendlichen, insbesondere bei sehr komplexen bzw. besonders schwierigen Fallstellungen, Unterstützung der RSD-Sozialarbeiter*innen im familiengerichtlichen Verfahren bei besonders schwierigen Konstellationen, Koordination der Zusammenarbeit des Regionalteams mit den in der Region ansässigen Regeleinrichtungen, Multiplikator*in für fachliche Inhalte „Netzwerk Kinderschutz“ – Implementierung in Abstimmung mit der Fachsteuerung/Kinderschutzkoordination und den weiteren Koordinatorinnen/Koordinatoren der Regionalteams, Erste/-r Ansprechpartner*in für die kollegiale Beratung in Kinderschutzfällen, Ansprechpartner*in für die in der Region tätigen freien Träger der Erziehungshilfe in besonders schwierigen Einzelfällen, Bewertung von Fallverläufen und Hilfeplanungsprozessen als Co-Sozialarbeiter*in, Entwicklung kooperativer Lösungsansätze zum Umgang mit besonderen Problemfeldern, wie z. B. „Schulschwänzen“ (Schüler/innen und deren Personensorgeberechtigte) und ggf. Verpflichtung der beteiligten Institutionen hierauf, Einbeziehung der Regeleinrichtungen in bestehende Netzwerke, z. B. Regionalkonferenzen, Entwicklung neuer Arbeitsansätze und Handlungskonzepte im Rahmen der sozialräumlichen Infrastrukturarbeit, Unterstützung der Regionalleitung bei der Gestaltung und Durchführung der Regionalkonferenzen nach § 78 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, Mitwirkung bei der Gestaltung und Teilnahme an Veranstaltungen auch außerhalb des Jugendamtes, ggf. als offizielle/-r Vertreter/-in des Regionalteams, Teilnahme an Regionen übergreifenden Arbeitsgemeinschaften (AGs), Unterstützung der Regionalleitung bei der Kosten- und Leistungsrechnung, Planung und Steuerung bezogen auf die Hilfen zur Erziehung (Bedarfsanalyse in der Region, Statistik, Analyse der Fallzahlen- und Kostenentwicklung) zur Unterstützung der Regionalleitung, Festlegung organisatorischer Maßnahmen in Abstimmung mit der Regionalleitung, Festlegung von Vertretungsregelungen, Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen sicherstellen