Erfüllung der Aufgaben des Fachbediensteten für das Finanzwesen gemäß §62 SächsGemO (u. a. Aufstellung des Haushalts- und Finanzplanes sowie des Jahresabschlusses, Haushaltsüberwachung, Verwaltung des Geldvermögens und der Schulden), Führen der Finanzverwaltung mit Kämmerei, Geschäfts-, Finanz- und Anlagenbuchhaltung, Vollstreckung, Steuern und Abgaben sowie Beteiligungsmanagement, Erarbeitung von Arbeits-, Dienst- und Verfahrensanweisungen sowie sonstiger Vorgaben zur Regelung des Dienstbetriebes im Zuständigkeitsbereich, Koordination und Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Amtsbereich durch Auswahl und Durchsetzung geeigneter organisatorischer und dienstrechtlicher Maßnahmen, Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen für die Entscheidungsgremien lt. Hauptsatzung der Stadt Großschirma und gem. SächsGemO, Erarbeitung statistischer Erhebungen und Meldungen der Finanzverwaltung, Pflege des Satzungswerkes im Sachgebiet, die Erledigung allgemeiner Verwaltungsaufgaben im Aufgabenbereich