Begleitung, pädagogische Förderung und Integration des Kindes in der Kindertagesstätte um Teilhabe am Kitaalltag zu ermöglichen, Eingliederungshilfe gemäß §§ 90 ff. SGB IX bzw. § 35a SGB VIII oder §27 Abs. 3 SGB VIII, Pädagogische Planung auf der Basis der genehmigten Eingliederungshilfemaßnahme und auf der Grundlage des pädagogischen Profils, Aufbereitung und Durchführung von Lernangeboten, die dem Kind dabei helfen, entsprechend seiner Möglichkeiten am kooperativen Lern-und Spielprozess beteiligt zu sein, regelmäßiger Austausch mit den Personensorgeberechtigten bezüglich der Situation des Kindes in Abstimmung mit den pädagogischen Fachkräften, regelmäßige Information bezüglich des Kindes an die Leitung und das Team sowie Hilfestellung für pädagogische Fachkräfte bei pädagogischen Fragen, Maßnahmen und Reflektion bezüglich des Kindes, Teilnahme an den Hilfeplangesprächen mit allen Beteiligten, Dokumentation der Ergebnisse, Berichterstellung für den Kostenträger