Persönliche Einzelfallhilfe gem. §§ 67 -69 SGB XII für Menschen mit sozialen Schwierigkeiten., Existenzsicherung: Unterstützung bei der Antragsstellung (ALG 1, ALG 2, Grundsicherung, Rente, etc.), Wohnungssicherung und Wohnungssuche sowie Suche nach Plätzen in der vorübergehenden Unterbringung, Haushaltsplanung, Vorbereitung und Vermittlung der Schuldenregulierung, Geldverwaltung, Beratung und Vermittlung in weiterführende Angebote, Arbeit und berufliche Perspektivplanung, Offene Beratung zur Klärung unterschiedlichster Anliegen und Vermittlung an passgenaue Hilfeangebote oder Überleitung in die persönliche Einzelfallhilfe.