aufsuchende, individuelle, sozialpädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit seelischen, geistigen, körperlichen und Sinnes-Beeinträchtigungen, Begleitete Elternschaft in Form von ambulanter sozialpädagogischer Familienhilfe, kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Leitung, Vernetzung mit relevanten Institutionen und Kooperationspartnern, verbindliche Fallübernahme, Mitwirkung bei der Erarbeitung des Hilfeplans, verlässliche Fallführung gemäß Hilfeplan/Gesamtplan, Beachtung der Zeit und Dauer der Hilfe, fristgemäße Abgabe der Arbeitskonzepte und Berichte bzw. der Betreuungsdokumentation, Selbstorganisation von Vertretung in Absprache mit der Leitung, Vertretung anderer Fachkräfte, Gewährleistung der Arbeit nach dem Qualitätsmanagementsystem, sorgsamer Umgang mit den Räumen und den dort vorhandenen Geräten und Materialien