Durchführen von Planungs- und Genehmigungsverfahren für linienhafte Vorhaben, wie Stromtrassen, Bahnstrecken, Autobahnen oder Rohrleitungssysteme, Berücksichtigen rechtlicher Anforderungen des Umwelt- und Planungsrechts in Bauvorhaben, Einbringen naturschutzrechtlicher Belange in Planfeststellungsverfahren sowie Genehmigungsverfahren, Erstellen von Genehmigungsunterlagen und naturschutzfachlichen Gutachten (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und Artenschutzprüfungen (ASP), Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP), artenschutzrechtliche Fachbeiträge und Habitatpotenzialanalysen) in Zusammenarbeit mit Behörden, externen GutachterInnen und weiteren Projektbeteiligten, Mitarbeit im Risikomanagement und Änderungsmanagement innerhalb von Projekten mit besonderer Berücksichtigung heimischer Flora und Fauna