Wahrnehmung aller Aufgaben der Adoptionsvermittlung nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz (AdvermiG), Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG), Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) bei Adoptionen (Inkognito-, offenen-, Stiefkind-, Verwandtenadoptionen), Information, Beratung und Eignungsprüfung von Adoptionsbewerbern, Erstellung von Adoptionseignungsberichten (Sozialberichte) und fachlichen Stellungnahmen, Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen und Organisation von Vorbereitungskursen für Adoptionsbewerber, Information und Beratung, Begleitung und Nachbetreuung der leiblichen Eltern, Einholen von Informationen zum Kind, Perspektivklärung, Klärung der Adoptionsbedürftigkeit des Kindes, Vermittlung und Unterbringung des Kindes mit allen erforderlichen Tätigkeiten zum Übergang des Kindes in die Adoptivfamilie, Vorbereitung der Adoption, Begleitung der Adoptionspflege im Rahmen von Hausbesuchen, Unterstützung und Beratung von Adoptierten und leiblichen Angehörigen bei der Herkunftssuche, Aufklärung von adoptierten jungen Menschen bei Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Biographiearbeit, Zusammenarbeit und Fachaustausch mit dem Landkreis Gießen und dem Wetteraukreis, Zusammenarbeit mit zugelassenen überregionalen Vermittlungsstellen bei interstaatlichen Adoptionen sowie Fachaustausch mit anderen Kooperationspartnern (z.B. Vormundschaften, Pflegekinderdienste, Krankenhäuser, Beratungsstellen), Erstellung von Jahresberichten und Durchführung der Landesstatistik, Elektronische Erfassung (OpenWeb FM) und Pflege von Falldaten und Akten nach dem Qualitätshandbuch sowie Archivierung, Teilnahme an Fachtagungen, Teilnahme an Sachgebietsbesprechungen und Dienstbesprechungen