Selbstständige Bearbeitung von Bauleitplanverfahren (Bebauungspläne, FNP-Änderungen) und Satzungen gem. § 34 BauGB, Betreuung von sonstigen Planungen (Fachgutachten, Verkehrsplanungen, Städtebauliche Rahmenpläne, Strukturuntersuchungen), Betreuung und Erarbeitung von städtebaulichen Entwürfen und städtischen Entwicklungskonzepten, Betreuung von vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren und Vorhaben- und Erschließungsplänen, Planungsrechtliche Beurteilung zu Bauvoranfragen und Bauanträgen im gesamten Stadtgebiet (§§ 30, 34, 35 BauGB), Beratung von Bürgern, Bauherren und Architekten