Mündliche Korrespondenz und Übersetzung zwischen vorsprechenden Bürger*Innen und Leistungssachbearbeiter*innen/Fallmanager*Innen, Übersetzung der Beratungsinhalte in Fremdsprache, Beratung zur Antragstellung, Information zu Rechten und Pflichten in Verbindung mit dem Leistungsbezug, Informationen zum Leistungsspektrum des SGB II., jeweils in Fremdsprache, Korrespondenz (Telefon, E-Mail, Briefe, etc.), überwiegend in Fremdsprache – im Auftrag der zuständigen Leistungssachbearbeiter*Innen/Fallmanager*Innen, Schriftliche Übersetzungen in Fremdsprache oder zurück von Anweisungen und Mitteilungen der Sachbearbeiter*Innen/Fallmanager/Innen, Informationsblättern, Dokumenten