Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung von Patienten und Angehörigen, Sozialanamnese und Ermittlung des sozialarbeiterischen Hilfebedarfs bei psychosozialen Problemlagen im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen, Klärung sozialrechtlicher Ansprüche und Unterstützung bei der Antragstellung sowie Weitervermittlung an geeignete Stellen, Mitwirkung an der Entlassungsplanung, insbesondere die Sicherstellung einer nahtlosen Anschlussversorgung im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V, Interdisziplinäres Arbeiten mit allen in der Klinik tätigen Professionen, Netzwerkarbeit und Kooperation mit Ämtern, ambulanten Diensten usw.