Förderung, Unterstützung und Begleitung von jungen Menschen im Autismusspektrum und ihre Familien bedarfsgerecht und individuell (§30, §31, §35 und §35a SGB VIII), Unterstützung bei Bedarf die Familienmitglieder bei der Aufklärung der Diagnose und stärken kontinuierlich die elterliche Erziehungskompetenz, Unterstützung der KlientInnen bei der Bewältigung familiärer Schwierigkeiten und erarbeiten gemeinsam mit ihnen Konfliktlösungsstrategien, Handlungsalternativen und Strukturierungshilfen, Kooperation mit Ämtern, Schulen, therapeutischen Einrichtungen, Fachdiensten und anderen VernetzungspartnerInnen, Teilnahme an Hilfekonferenzen, Fallberatungen, Teamsitzungen und Supervisionen, Dokumentation und Evaluation des Hilfeprozesses