Erziehungs- und Familienberatungen durchführen, Familien- und entwicklungsdiagnostische, heilpädagogische sowie therapeutische Verfahren einsetzen, Beratung als insoweit erfahrene Fachkraft (ieF) nach dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII umsetzen, Beratung und Begleitung männlicher Kinder und Jugendliche in Krisen, Beratung von Vätern und männlichen Bezugspersonen, Kooperation mit angegliederten Heilpädagogischen Horten, Schulen, Kindertageseinrichtungen, sozialen Diensten, Ärztinnen (a), Kliniken und weiteren Einrichtungen