sozialarbeiterische Beratung und Unterstützung sowohl junger Menschen und deren Familien als auch erwachsener Personen mit Hilfebedarfen, Überprüfung, Einleitung und Steuerung von Leistungen und Hilfen nach SGB VIII im Zusammenwirken mit freien Trägern der Jugendhilfe und anderen Fachkräften, Überprüfung der Kindeswohlgefährdung, Krisenintervention, Einleiten von Schutzmaßnahmen, Hilfen und Unterstützung für Kinder und Jugendliche in Notsituationen nach den gesetzlichen Bestimmungen des SGB VIII gegebenenfalls in Verbindung mit Einleitung von und Beteiligung im familiengerichtlichen Verfahren nach dem BGB/FamFG, Beratung in Trennung und Scheidung, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, Krisenintervention im Rahmen des SGB VIII, Teilnahme und Beteiligung an Stadtviertelrunden und einzelfallübergreifenden Arbeitsgruppen (intern/extern)