Koordinieren der Ablauforganisation und Durchführen von Dienstbesprechungen, Wahrnehmen der Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeiter*innen, Führen von Mitarbeiter*innengesprächen sowie Erstellen von Leistungsbewertungen und Arbeitszeugnissen, Erstellen von Bearbeitungsanweisungen für den Fachdienst, Unterstützen, Beraten, Mitwirken bzw. Entscheiden bei der Aufgabenbearbeitung innerhalb der Arbeitsgruppe, Treffen von grundsätzlichen, fachlichen, finanzwirtschaftlichen oder organisatorischen Angelegenheiten, Vertreten der Arbeitsgruppe z.B. in Gremien des Landes Schleswig-Holstein, Bearbeiten von Anträgen der Arbeitgeber auf Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter/gleichgestellter Arbeitnehmer*innen gem. §§ 168 ff. SGB IX, Einholen von Stellungnahmen der Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Anhörung der Schwerbehinderten, Entscheiden über die Zustimmung oder Versagung zu ordentlichen/außerordentlichen Kündigungen und Änderungskündigungen, Beraten von Arbeitgebern und Arbeitnehmer*innen bis hin zu Einigungsverhandlungen, Teilnahme am Arbeitskreis mit den Schwerbehindertenbeauftragten von Firmen in Neumünster, Mitwirken bei Verhandlungen und Vereinbarungen zu Haushaltshilfen und bei der Bearbeitung/Berechnung/Entscheidung der Investitionskostenzuschüsse für ambulante Pflegedienste, Mitwirkung beim Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen sowie der Festsetzung von Beträgen (z.B. Pflegesätze, Beträge für Unterkunft und Verpflegung) und Investitionskosten, Teilnahme an Facharbeitskreisen und Arbeitsgruppen der kreisfreien Städte, Leiten des Widerspruchsausschusses, Fertigen von Widerspruchsentscheidungen aus den Bereichen des SGB XII z.B. Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe, Bestattungskosten etc.