Prüfung und Beratung von Vorbildungen und Qualifikationen sowie der Notwendigkeit von Anerkennungsverfahren ausländischer Vorbildungen, Bildungsplanung mit den Klient:innen, Begleitung und Beratung vor, während und nach der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen (z.B. Sprachkurse, Sonderlehrgänge, Studienkollegs, Praktika, Studienergänzungen, etc.), Prüfung und Entscheidung über die Zulassung zur Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL GF-H) sowie Beratung bezüglich anderer Förderprogramme z.B. BAföG und Stipendienprogramme, Zusammenarbeit mit anderen GF-H Bildungsberatungsstellen, mit der Koordinierungsstelle des Bundesprogramms und anderen Bildungseinrichtungen, Mitwirkung in programmbezogenen, bundesweiten Arbeitsgruppen/Gremien sowie die Beteiligung an Ausschüssen und Tagungen, Mobile Bildungsberatung im Zuständigkeitsbereich