Erfüllung aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit der artgerechten Tierhaltung insbesondere:, Zubereitung des Futters entsprechend der Tierart inklusive Fütterung sowie Reinigung der Futterbehältnisse und Aufnehmen der Lagerbestände, tägliche Säuberung der Tierunterkünfte inklusive bedarfsgerechter Desinfektion, Kontrolle der klimatischen Verhältnisse und Wartung der Außengehege, bedarfsgerechte Rasenmahd, Strauch- und Baumschnitt, Körperpflege der verschiedenen Tierarten sowie Verabreichung notwendiger tierärztlich verordneter Behandlungen, ständiges Beobachten der Verhaltensweise der Tiere und Anfertigen von Tagesberichten, Fangen, Transportieren und Umsetzen der Tiere, Gewährleistung der artgerechten Tierbeschäftigung, Durchführung und Kontrolle von Zuchtmaßnahmen, besonders der natürlichen Aufzucht sowie Maßnahmen der künstlichen Aufzucht von Tieren, Bedienen, Warten und Pflegen von technischen Anlagen, Arbeits- und Hilfsmittel