Ermittlung geeigneter Standorte für Windenergieanlagen, Veranlassung und Koordination der erforderlichen Planungsarbeiten im Rahmen der Verwirklichung von Windvorhaben, Verhandlungen mit Behörden, Ermittlung von Genehmigungsvoraussetzungen, Kontaktaufbau, Verhandlungen und Abschluss von Verträgen mit allen für die Umsetzung eines Energieparks erforderlichen Parteien, insbesondere mit Grundstückseigentümern, Pächtern, Bewirtschaftern, Gemeinden und Behörden, Präsentationen vor Eigentümerversammlungen und Gemeindegremien, Erarbeitung von Lösungen für Probleme, die im Zusammenhang mit der Verwirklichung von Windvorhaben auftreten