Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach den geltenden Pflegestandards., Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei Heimbewohnern/innen aller Pflegebedürftigkeitsgrade., Betten und Umbetten bettlägeriger Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln wie etwa Drehschreibe, Lifter usw., Hilfe beim An- und Auskleiden., Hilfe bei der Mobilität, auch in Form von Übungen mit Stock, Rollator und anderen Gehhilfen ggf. in Zusammenarbeit mit Therapeuten., Verteilung des Essens auf die Bewohnerzimmer., Vorbereitung der Heimbewohner/innen auf die Mahlzeiten. Allgemeine Hilfestellung geben zum selbständigen Essen und Trinken., Anreichen von Speisen und Getränken bei ausgeprägt hilfsbedürftigen Heimbewohner/innen., Gespräche führen mit den Heimbewohner/innen, gemeinsame Beschäftigungen durchführen, gemeinsame Feste feiern., Anleitung und Hilfe beim Wiedererlernen und selbständigen Durchführen von Handlungen des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw.